Liebe Kunden,
bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Kunde) und OK – Reisen, Kräling e.K., Im Lohfeld 6. 35287 Amöneburg (nachfolgend abgekürzt „OK – Reisen“ in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-y (BGB) sowie der §§ 4-11 (BGB-InfoV) und der Artikel 250-252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und füllen diese aus.
1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, sowie diese Reisebedingungen.
1.2 Telefonisch nimmt OK-Reisen, worauf der Kunde ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, um den Kunden im Nachhinein nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 (EGBGB) zu informieren, danach soll erst der Reisevertrag nach Ziffer 1.4 erfolgen.
1.3 An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Werktage, bei einer Reiseanmeldung per Telefax oder auf elektronischem Wege 5 Werktage jeweils ab Zugang der Erklärung gebunden.
1.4 Bei Vertragsschluss erhält der Kunde durch E-Mail, Fax oder Post die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Reisevertrags dient und § 651 d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend, so hat der Kunde auf jeden Fall Anspruch auf eine Bestätigung in Papierform.
1.5 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch OK-Reisen via E-Mail, Fax, Post oder durch persönliche Übergabe zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggfs. im Reisebüro oder auf Messen unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar.
1.6 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.7 Geht die Annahmeerklärung dem Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist nach Ziffer 1.3 zu, oder weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist OK-Reisen 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder stillschweigende (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) Erklärung annimmt.
1.8 Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2 Zahlungen
2.1 OK-Reisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur nach Maßgabe von §651 t (BGB) fordern oder annehmen. Den Sicherungsschein erhält der Kunde regelmäßig mit der Buchungsbestätigung. OK-Reisen hat zur Absicherung der Kundengelder eine Versicherung bei der Tourvers, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgeschlossen.
2.2 Die Anzahlung beträgt, soweit im Einzelfall (insbesondere bei Sonderangeboten) keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, 20 %. Die Anzahlung muss auf den in der Buchungsbestätigung bezeichneten Konten innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gutgeschrieben sein, falls keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
2.3 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch circa 2 Wochen vor Reisebeginn.
2.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich OK-Reisen das Recht vor, nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 7.2 vereinbarten Stornokosten zu berechnen.
2.5 Die Zahlung des Reisepreises hat zu denen in der Reisebestätigung ausgewiesenen Fälligkeitsterminen zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung, Lastschrift oder Barzahlung erfolgen.
3 Leistungen
3.1 OK-Reisen behält sich Änderungen von Reiseausschreibungen in Prospekten, Katalogen und Anzeigen vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise (siehe auch Ziffer 5.1).
3.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang nach dem Reisevertrag sind die gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7 (EGBGB) gemachten Angaben. Abreden, Nebenabreden, Vorgaben des Reisenden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von OK-Reisen
4 Leistungsänderungen
4.1 Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen in Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die OK-Reisen sich ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird OK-Reisen den Kunden gemäß § 651 f (BGB) vor Vertragsschluss unterrichten.
4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt im Reisevertrag (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, von OK-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind oder unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Krieg oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. OK-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über solche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.3 Zu diesen Änderungen zählen insbesondere bei Flusskreuzfahrten z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches oder höherwertiges Schiff, Änderungen der Fahrtzeiten und / oder der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser oder Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Gewährleistungsansprüche wegen der zulässigen Änderung der Reiseleistung bestehen nicht.
4.5 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung des Reisevertrags gilt § 651 g (BGB).
4.6 Sofern OK-Reisen in der Ausschreibung oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters bekannt gibt, so ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Kurzfristige Änderungen behält sich OK-Reisen vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund.
4.7 Veröffentlichte Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. OK-Reisen ist grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag stattfinden. Die Angabe der Reisedauer in der Ausschreibung nach Tagen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden Reiseleistung.
5 Preise und Preisänderungen
5.1 Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind für OK-Reisen bindend. OK – Reisen behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die OK-Reisen den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informiert: Erhöhung der Beförderungskosten, Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Katalog ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar gemacht werden kann.
5.2 OK-Reisen behält sich das Recht vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Die Änderungen des Reisepreises werden wie folgt berechnet: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann OK-Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann OK-Reisen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
– In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann OK-Reisen vom Reisenden verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber OK-Reisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Ändert sich der für die betreffende Reise geltende Wechselkurs, wird der rechnerische Anteil der Kursdifferenz an den Kunden weitergegeben.
5.3 Ergeben sich Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, so ist das Alter bei Reiseantritt maßgebend.
6 Rücktritt und Kündigung durch OK-Reisen
6.1 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist OK-Reisen nach § 651 h Absatz 4 (BGB) berechtigt von der betroffenen Reiseleistung oder Reise bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zurückzutreten. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder – sofern es sich um eine Kündigung der Reise handelt – die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. Diese Erstattung erfolgt binnen 14 Tagen.
6.2 OK-Reisen ist berechtigt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei der Reiseleistung Busanreise den Transfer oder Teilstrecken des Transfers auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.
6.3 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OK-Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist OK-Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
6.4 OK-Reisen kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung von OK-Reisen den Reiseablauf erheblich stört, sich oder andere Personen gefährdet oder verletzt, sich nicht an sachlich begründete Hinweise oder Anweisungen hält oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass seine weitere Teilnahme für reisewelt und / oder für andere Mitreisende nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine solche offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
6.5 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht OK-Reisen nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Kunden erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von OK-Reisen hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel ist zur Nachfrage vor der Buchung geraten.
6.6 Ferner kann OK-Reisen den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person, zur Adresse und zum Ausweisdokument gebucht hat.
6.7 Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird OK-Reisen durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten, sofern ein solcher die Reise begleitet.
7 Rücktritt durch den Kunden
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei OK-Reisen innerhalb der Öffnungszeiten des Reisebüros. Der Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann OK-Reisen nach § 651 h Absatz 2 (BGB) Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung ist von der gewählten Leistung abhängig und wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden pauschaliert berechnet. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten und hauptsächlichen Beförderungsleistung der Reise abhängig und nachfolgend aufgelistet:
Busreisen
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 40 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 50 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
Flugreisen
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 55 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 65 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 85 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
Kreuzfahrten / Flusskreuzfahrten
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
49. bis 31. Tag vor Reiseantritt 45 %
30. bis 24. Tag vor Reiseantritt 65 %
23. bis 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
16. bis 10. Tag vor Reiseantritt 85 %
9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 90 %
Ab 4. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
Prämien für über OK-Reisen vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
7.3 Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten (z. B. für Musicals, Biathlon, Konzerte, etc.) fallen ab 8 Wochen vor Reisebeginn 100 % Stornokosten an.
7.4 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass OK-Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. OK-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
7.5. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers stehen OK-Reisen die Stornokosten gemäß vorstehenden Pauschalsätzen, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % zu. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- bei Busreisen und € 50,- bei Flugreisen und Kreuzfahrten pro Buchung.
7.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651 e (BGB)einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7.7 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
7.8 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung ERGO eine Reise-Rücktrittskostenversicherung, ein Komplettschutzpaket, sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen.
8 Umbuchung
8.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, insbesondere auch der Teilstornierung von Zusatzleistungen, Beförderungsleistungen bei der Anreise (Umbuchung) besteht nicht.
8.2 Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 30 Tage vor Reisebeginn von OK-Reisen folgende Kosten berechnet:
– Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung/Personenersetzung) werden bei Busreisen € 25,-, bei Flugreisen und Kreuzfahrten € 50,- Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet, außer bei Flügen nach Ticketerstellung. Hier bedarf es der Rückbestätigung durch die Fluggesellschaft und eventuell zusätzlich anfallende Kosten werden der Buchung belastet.
– Bei Reisen mit Flug-, Bahn- oder Busanreisepaketen und Hotel- oder Schiffsübernachtungen wird sich OK-Reisen im Rahmen der Umbuchungsanfrage bemühen, die entsprechenden Arrangements auf den Umbuchungswunsch anzupassen, hieraus resultierende Mehrkosten durch Stornierungen, zwischenzeitliche Preiserhöhungen oder Verfügbarkeiten trägt der Reisende.
8.3 Umbuchungswünsche des Kunden ab 29 Werktage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.2 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung oder erforderliche Neuausstellung von Flugtickets / Tickets hat der Kunde zu tragen.
8.4 Für eine Vertragsübertragung auf eine dritte Person gilt § 651 e (BGB).
8.5 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
9 Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen, nicht von OK-Reisen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. OK-Reisen wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung der ersparten Aufwendungen entfällt in Fällen, bei denen es sich um unerhebliche Leistungen handelte oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10 Gewährleistung, Kündigung durch den Kunden
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde gemäß § 651 k (BGB) Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von OK-Reisen eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Bei Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, dies unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Ohne ordnungsgemäße Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
10.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, gilt § 651 l (BGB).
10.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen kann fristwahrend nur gegenüber OK-Reisen unter folgender Anschrift erfolgen: OK-Reisen, Im Lohfeld 6, D-35287 Amöneburg, Tel. 06429/1360
11 Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung von OK-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von OK-Reisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) OK-Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651 p (BGB).
11.2 OK-Reisen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, Edelmetalle, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Foto- und Filmapparate, mobile Endgeräte – wie etwa Laptops, Smartphones oder Tablets –, jeweils mit Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt.
11.3 OK-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder die von Dritten und Unabhängigen durchgeführt werden (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von OK-Reisen sind. §§ 651 b, 651 c, 651 w, 651 y (BGB) bleiben hiervon unberührt. OK-Reisen haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OK-Reisen ursächlich geworden sind.
12 Pass- , Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder, die von der Reise berührt werden, zu befolgen.
12.2 OK-Reisen wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungenvor Reiseantritt unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird hiervon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis, etc.) vorliegen.
12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn OK-Reisen nicht oder nur unzureichend informiert hat.
12.4 Der Kunde hat OK-Reisen alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.5 OK-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, OK-Reisen hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Kunden Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung OK-Reisen übernommen hat, so ist OK-Reisen berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Kunden weiter zu belasten. Dies gilt nicht, wenn diese Kosten in den Reiseleistungen der Ausschreibung inkludiert wurden.
13 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
OK-Reisen ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald OK-Reisen sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist OK-Reisen verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
14 Verjährung, Abtretung, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
14.1 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach § 651 i
(BGB) verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch Ehepartner, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen. Dies gilt nicht zwischen dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen oder diejenigen, für welche der Kunde eine Verpflichtung nach Ziffer 1.6 übernommen hat.
14.3 Der Kunde kann OK-Reisen nur an dessen Sitz in Amöneburg, Deutschland verklagen. Für Klagen von OK-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von OK-Reisen maßgebend.
14.4 OK-Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
14.5 OK-Reisen weist für alle im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Reiseverträge auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.6 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser Bestimmungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge.
15 Reiseveranstalter
OK – Reisen, Kräling e.K., Im Lohfeld 6, 35287 Amöneburg, Tel. 06429/1360.
Geschäftsführer: Ottmar Kräling